Türkische Staatsanwaltschaft fordert IP-Adresse

Nachdem Mitschnitte eines Gesprächs der türkischen Regierung auf YouTube hochgeladen wurden, fordert die Generalstaatsanwaltschaft der Türkei jetzt die Herausgabe einer IP-Adresse. Die Kooperation YouTubes ist jedoch unwahrscheinlich.

Auf der Plattform sind vor einigen Wochen Mitschnitte eines Gesprächs aus dem türkischen Außenministerium aufgetaucht, wir berichteten. Zu hören waren Informationen über das mögliche Vorgehen der Türkei in Syrien, worauf die Sperrung YouTubes folgte. Die Generalstaatsanwaltschaft in Ankara verlangt nun die Herausgabe der IP-Adresse des Nutzers, der das Video auf YouTube hochgeladen hat.

Besagtes Video soll aus dem Ausland auf die Internetseite hochgeladen worden sein. Deswegen sei es für den Staatsanwalt nicht möglich gewesen, die IP-Adresse zu ermitteln. Mithilfe der IP-Adresse möchte die Regierung die Identität des Nutzers ausfindig machen. Der leitende Staatsanwalt bat Gönenç Gürkaynak, den YouTube-Vertreter der Türkei, um die Herausgabe entsprechender Daten.

Jedoch verwies dieser auf die YouTube-Zentrale in den USA. Aus diesem Grund hat sich das Außenministerium in den Fall eingeschlossen, berichtete das türkische Blatt Sabah. Derzeit herrscht in der Türkei ein Rechtsstreit zwischen der Regierung und YouTube. Seit dem 27. März kann die Seite nicht mehr aufgerufen werden.

Letzte Woche hatte der vierte Verwaltungsgerichtshof in Ankara die Blockade der Internetseite in der Türkei für nichtig erklärt. Daraufhin zeigte sich bislang keine Reaktion. Lüfti Elvan, der türkische Kommunikationsminister, behauptet nun, dass die türkische Telekommunikationsbehörde ein entsprechendes Urteil noch gar nicht zugestellt bekommen habe. Sobald es eine Nachricht geben würde, werde sich die TIB auch damit auseinandersetzen, berichtet eine türkische Zeitung. Elvan zufolge gebe es nach wie vor Gespräche zwischen der türkischen Regierung und YouTube.

Quelle: DTN
Beitragsbild: Flickr