Prüfungsverfahren gegen Mediakraft

Die Bezirksregierung Mittelfranken hat nun ein Prüfungsverfahren gegen das Youtubenetzwerk Mediakraft, aufgrund von Schleichwerbung, eingeleitet. Vorwiegend sei dies bei den Kanälen Y-Titty und Daaruum der Fall, allerdings auch bei anderen.

Schon einmal gab es einen Bericht des Medienmagazins “ZAPP” (NDR), in dem Mediakraft für die unerkenntliche Unterbringung von “Produktplatzierung” kritisiert worden ist. Denn Produktplatzierung ist erlaubt, jedoch nur wenn diese klar gekennzeichnet ist. Dieses Recht gilt allerdings nur für das Fernsehen, Youtube ist bisher eine Grauzone. Dennoch war, eine klare Bezeichnung bei Mediakraft offensichtlich nicht vorhanden. Deswegen teilte die Bezirksregierung Franken dem “Report Mainz” schriftlich mit: “Man halte die Art und Weise der Produktdarstellung für problematisch.” Man leite ein Prüfungsverfahren ein.

“Kennzeichnung ist wichtig”

Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, meinte im SWR dazu: “Diejenigen die so was machen, müssen auch kennzeichnen, dass da Werbung im Spiel ist, dann ist alles in Ordnung. Solange das nicht passiert, haben wir ein Problem.”

Anderer Meinung sind die Anwälte von Y-Titty. “Die Videos würden weder Kaufaufforderungen enthalten noch Produkte werbend in den Mittelpunkt stellen. Grund zur Annahme, dass Videos unsere Mandanten nicht im Einklang mit geltendem Recht stehen würden, besteht mithin nicht”, so die Anwälte auf Nachfrage von “Report Mainz”.

Mediakraft und Y-Titty

Pro 1000 Klicks soll die Werbung bei Y-Titty 80 Euro kosten. Dabei garantiert Mediakraft, laut “Report Mainz”, mindestens 650 000 Views pro Video. Das macht für Mediakraft einen Einkommen von 52 000 Euro.

Auch gegenüber Jan Schlüter (CSO Mediakraft Networks und Geschäftsführer Produktkraft) werden Vorwürfe laut. Er soll den Netzwerkpartnern empfohlen haben, dass sie keine Produktplatzierung ohne „finanzielle Gegenleistungen“ in den Videos einbauen sollen. Man wolle innerhalb des Netzwerks dadurch eine „Geschlossenheit erreichen“.
“Wer ein Produkt in seine Videos einbezieht und kein Geld verlangt schadet der Gruppe”, so eine ehemalige Youtuberin von Mediakraft.

Mediakraft erklärt, mit den Vorwürfen konfrontiert, bei “Report Mainz”: “Der gesetzliche Grundsatz der Trennung von Werbung von redaktionellen Inhalten wird von uns und unseren Partnern beachtet. Die Kennzeichnung erfolgt auf klare Weise.”

Da das Thema noch eine Grauzone ist, könnte ein Urteil als Präzedenzfall für Youtube-Deutschland gelten. Nun bleibt das Ergebnis abzuwarten.

Y-Titty selbst sagt im Interview mit Report Mainz: “Wenn wir das gut platzieren, was ja eigentlich das coolste ist [...], dann muss man das auch nicht unter die Nase reiben. Die Leute wissen, dass wir Geld machen, auch mit andern Firmen.”

Reaktion von Phil Laude (Y-Titty):

Zitate: Report Mainz
Redaktion: Julian Banse, Maurice Kontz
Report Mainz Bericht: Unser Statement

Nachtrag, 27. März 2014 (Adrian Smiatek):
Mittlerweile nahm Mediakraft stellung zu den Vorwürfen. So erklärt Mediakraft, dass “entsprechende Verfahren gegen [sie] oder [deren] Partner Y-­Titty [ihnen] nicht bekannt [sind].” Genaueres zur Stellungnahme von Mediakraft hier auf Broadmark.

Quelle: Mediakraft