Kolumne: Das Mediatheken-Chaos
Die Fußball-Weltmeisterschaft ist zu Ende gegangen. Unserem Kolumnisten Lars-Sören Steck sind dabei vor allem die Stärken und Schwächen der öffentlich-rechtlichen Mediatheken aufgefallen.
In den vergangenen Wochen habe ich die Mediatheken der beiden Öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF bedeutend häufiger als sonst benutzt. Warum? Die Fußball-Weltmeisterschaft fand in Brasilien statt. Wie es sich eben so ergibt, kann man nicht immer jedes Spiel im TV ansehen. So nutzte ich oft die Livestream-Funktionen der beiden Sender.
Schnell fällt auf, dass sich die Mediatheken von ARD und ZDF stark unterscheiden. Beide weisen Stärken auf, beide haben ihre individuellen Schwächen. Gerade bei der WM wurde dies klar. Wer beispielsweise ein WM-Spiel sehen wollte, welches von der ARD übertragen wurde, der nutzte in der Regel das „Social-TV“ der ARD. Eine eigentlich löbliche Erfindung: Der Livestream wird mit einem Chat, sowie Statistiken zur Aktivität in den sozialen Netzwerken, angereichert. Doch dieses Konzept zeigte schnell Schwächen: So war die Qualität der Übertragung durchgehend schlechter als beim ZDF. Wesentlich schlimmer war jedoch das ständige Ruckeln des Streams. Woran dies lag? An dem eben erwähnten „Chat“, der eher einer streng moderierten Kommentarsektion glich. Sobald der entsprechende „Chatbereich“ geschlossen wurde, lief der Stream plötzlich wieder flüssig. Die Kommentare verrieten schon, dass dieses Problem bei den meisten Zuschauern bestand.
Doch die ARD-Übertragung bot auch Vorteile: Bei vielen Spielen konnte auf den gleichzeitig angebotenen Radiokommentar umgeschaltet werden. Dies war beim ZDF nämlich nicht möglich. Außerdem war die eigentliche Navigation in HTML realisiert. Beim ZDF hingegen handelt es sich um eine gigantische Flash-Oberfläche, welche erst einmal vergleichsweise lange laden muss, bevor das gewünschte Video aufgerufen werden kann.
Die Mediathek des ZDF gefiel dennoch in den entscheidenden Punkten besser: Zum einen gab es hier – im Gegensatz zur ARD – die Möglichkeit, die „MyView“ Funktion, bei der Highlights des Spiels aus zahlreichen Kameraperspektiven angesehen werden konnte, auch am PC zu nutzen. Bei der ARD war dies nur über eine spezielle „Sportschau“-App möglich. Außerdem war die Bildqualität deutlich besser. „Social-TV“ gab es nicht, was eigentlich schade ist, jedoch immer noch besser, als wenn dadurch die eigentliche Hauptaufgabe einer Liveübertragung – das Bild und der Ton – beeinträchtigt werden. Leider kam es auch zu technischen Problemen, welche in einer nichtssagenden Fehlermeldung („Das Betrachten des Videos ist momentan aus technischen Gründen nicht möglich.“) resultierten.
Welche Schlüsse können aus diesen Erfahrungen nun gezogen werden? Jede Mediathek hat ihre eigenen Schwächen und Stärken. Die beste Möglichkeit, die Probleme loszuwerden, wäre wohl die Zusammenlegung der Beiden. Solche Pläne gab es zwar schon mal unter dem Titel „Germany‘s Gold“, jedoch wurde das Projekt aus kartellrechtlichen Gründen beerdigt. Hier ging es allerdings viel mehr um den kommerziellen Vertrieb von Filmen, Dokumentationen und Serien. Aber auch eine einfache Kombination der beiden Mediathekangebote würde die Privatsender wohl kaum versöhnlicher stimmen.
Unterdessen versuchten eben diese auch schon, eine gemeinsame Online-Mediathek im Stile von „Hulu“ anzubieten: Doch auch hier schritt das Bundeskartellamt ein, sodass weiterhin jeder Sender sein eigenes Süppchen kochen muss. Daraus entstehen dann die eben genannten Probleme: Anstatt eine optimierte Mediathek anzubieten, existiert jede einzeln für sich, mit ihren ganz individuellen Problemen und Eigenheiten. Eine für den Nutzer höchst unbefriedigende Situation. Bleibt zu hoffen, dass wir hier in nächster Zeit noch Verbesserungen erleben dürfen. Zumindest eine Hürde steht nun erneut in der Diskussion: Die sogenannte „Sieben-Tage-Regel“ welche besagt, dass die Inhalte von öffentlich-rechtlichen Sendern in der Regel nur sieben Tage abrufbar sein dürfen. Für die WM nützt dies freilich erst einmal nicht viel: Laut Paragraf 11d des Rundfunkstaatsvertrags dürfen Großereignisse, wie z.B. Spiele der deutschen Nationalmannschaft bei einer WM oder EM, nur 24 Stunden lang online abrufbar sein.
Beitragsbild: espensorvik (Flickr)