EuGH: YouTubevideos dürfen eingebettet werden
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Videos sowie Social Media Posts ohne Genehmigung eingebettet werden dürfen.
Im Vorfeld hatte der Bundesgerichtshof Zweifel daran geäußert, dass das Einbetten von Videos, ohne Genehmigung der Rechteinhaber, legal wäre. Der Europäische Gerichtshof sah dies anders. Wenn man Videos auf der eignen Webseite einbindet, stellt dies keine Verletzung der Urheberrechte des Videoproduzenten dar.
Begründung des Europäischen Gerichtshofs
Das Urteil der EuGH gilt allerdings auch für Beiträge von Facebook, Twitter oder anderen Social Media Plattformen. Konkret begründete der EuGH, dass das Einbetten „im Wesentlichen das Charakteristikum der Framing-Technik“ sei. Der Bundesgerichtshof hatte argumentiert, dass Einbetten wegen des „Zu-eigen-Machens“ unter ein Recht der öffentlichen Wiedergabe falle.
Außerdem gehe der EuGH davon aus, dass durch eine Einbettung auf einer anderen Webseite kein neues Publikum erschlossen wird, da die Beiträge ohnehin bereits im Internet veröffentlicht wurden und „dass der Inhaber des Urheberrechts, als er die Wiedergabe erlaubte, an alle Nutzer des Internets gedacht hat“. Aus diesem Grund sei keine Genehmigung erforderlich.
Unsicherheit nun beendet
Der Rechtsstreit rund um das Einbetten von fremden Inhalten hatte sich über mehrere Jahre hingezogen. Nun haben die Nutzer sowie die Webseitenbetreiber endgültig Rechtssicherheit, wenn sie ein YouTubevideo oder ein Facebookpost auf ihrer Seite einbinden möchten.
Quelle: Süddeutsche Zeitung & Meedia
Beitragsbild von Dierk Schäfer (CC BY 2.0)