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Türkei: Youtubesperre durch Verfassungsgericht aufgehoben

Die Youtubesperre in der Türkei wurde durch das türkische Verfassungsgericht aufgehoben. Laut dem Gericht würde das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt werden.

Am heutigen Donnerstag, dem 29.04.2014, ordnete das Verfassungsgericht der Türkei die Aufhebung der Sperre an. Grund sei das geltende Recht auf freie Meinungsäußerung, welches durch die Sperre eindeutig verletzt würde. Im Gegensatz zu den vorherigen Entscheidungen ist das Urteil des Verfassungsgerichts unmittelbar bindend, weshalb Youtube schnell wieder verfügbar sein sollte.

Die Plattform wurde ursprünglich am 27. März durch den Ministerpräsidenten Erdogan gesperrt. Grund waren Mitschnitte eines vertraulichen Gesprächs über die Lage in Syrien.

Auch Twitter gesperrt

Die Mikroblogging Plattform Twitter war ebenfalls zeitweise gesperrt, stand aber schon länger wieder der Öffentlichkeit zur Verfügung. Auch Youtube muss den Bürgern der Türkei durch das Urteil wieder zugänglich gemacht werden.

Die Sperraktionen des Ministerpräsidenten Erdogan sorgten für heftige Kritik an seiner Politik. Viele Stimmen wurden laut. So auch die Journalistin Ayca Tolun. Laut ihr sei Erdogan kein Demokrat mehr. Auch Merkel mahnte ihn, “gemäßigte Töne” zu nutzen.

Immer wieder scheinen die AKP und Erdogan zu versuchen, Gesetzesentwürfe zu veranlassen, die ihnen mehr Macht geben. Erst im Februar wurde ein Entwurf angenommen, der es der Regierung erlaubt Internetseiten ohne richterlichen Beschluss zu sperren.

Quelle: Welt
Beitragsbild: Flickr




  • Jimmy Dean

    Das die Youtube-Sperre der türkischen Regierung rechtswidrig ist, hat ein türkisches Gericht bereits am 04. April festgestellt und die sofortige Wiederfreischaltung verfügt. Das türkische Verfassungsgericht hat dieses Urteil heute lediglich bestätigt.

    • http://broadmark.de/ Nils van Lück

      Das ist im Artikel eventuell etwas unglücklich formuliert. Am 04. April wurde die Entscheidung nicht durch das Verfassungsgericht getroffen, weshalb Erdogan auch Widerspruch eingelegt hat. Die neue Entscheidung des Verfassungsgericht kann aber seitens der Regierung nicht ohne weiteres einfach so angefochten werden. Das hängt auch mit der Entscheidung im Februar zusammen. Seitdem darf die Regierung seiten ohne richterlichen Beschluss sperren.